Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Amtsblatt G 1854 No.2 Verord.10

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
  • 29.12.1853, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, No.2, Verordnung No.10
Vier neue Etablissements
  1. Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft Langenbrück entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Paulinenhof-Langenbrück beigelegt worden
  2. Dem aus der Dorfschaft Surmove, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden
  3. Dem auf der städtischen Feldmark Marggrabowa neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Elisenhöhe beigelegt worden
  4. Dem aus der Dorfschaft Woßnitzen, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Ober-Woßnitzen beigelegt worden. [1]
    1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, Nr.2, Verordnung Nr.10, S.5 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
Persönliche Werkzeuge