Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Amtsblatt G 1857 No.34 Verord.286

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
  • 15.8.1857, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, No.34, Verordnung 286
Abtrennung dreier Grundstücke von dem Gutsbezirke Sandof und Zuschlagung derselben zu dem Kommunal-Verbande des Dorfs Groß Guja betr. A.d.j. 340.Aug.
Mit Gehehmigung des Herrn Ober-Präsidenten Excellenz ist das Menschsch Kruggrundstück und das Rottersche, so wie das Großsche Eigenkäthnergrundstück von dem Gutsbezirke Sandhof abgetrennt und dem Kommunal-Verbande des Dorfs Groß Guja zugeschlagen worden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, Nr.34, Verord. 286, S.250-251 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
Persönliche Werkzeuge