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Amtsblatt G 1857 No.42 Verord.339

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  • 10.10.1857, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, No.42, Verordnung 339
Die Vereinigung verschiedener Grundstücke im Kreise Pillkallen zu gemeinschaftlichen Kommunal-Verbänden A.b.J, 1971,Oktbr.
Im Kreise Pillkallen sind auf den Grund des Gesetzes vom 14ten April 1856 (Nr.4414) mit höherer Genehmigung zu gemeinschaftlichen Kommunal-Verbänden vereinigt:
  1. das Grundstück Grünkrug und die Gutsbesitzungen Neusorge und Grünwalde;
  2. das Gut Eichenfelde mit der Dorfschaft Samolischken - Augustupönen;
  3. das bisher zur Tzullkinner Forst gehörige ehemalige Schmidtsche Eigenkätner-Grundstück Klein Dubinnen mit dem Gutsbezirke Dubinnen;
  4. das Erbmühlengrundstück Willuhnen mit dem Kirchdorfe Willuhnen;
  5. die ehemalige Schaarwerksbesitzung Heydelaugken mit dem Gemeindebezirke Plicklaugken;
  6. das ehemalige Erbfreigut Lindenthal mit dem Gemeindebezirke Stirnlaugken;
  7. die Abdeckereibesitzung Klein Wingillen mit dem Gemeindebezirk der Dorfschaft Groß Wingillen;
  8. das ehemalige Erbfreigut Grünheide und das Eigenkäthnergrundstück des Kannapinat mit dem Gute Kellmischkeiten;
  9. die kölmische Besitzung Paschillballen mit dem Gemeindebezirke des Dorfes Parschen;
  10. das Erbfreigut Rosenfelde mit dem der Gemeinde Wendelischken;
  11. die köllmische Besitzung Ascholuppen mit dem Gemeindebezirke der Dorfschaft Grablaugken,
was zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, Nr.42, Verord. 339, S.281 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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