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Ankleben
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Amtssprache
- ankleben
- 1.Bedeutung bei Hofesnamen
- Namensübertrag, Namensanklebung bei Eigenbehörigkeit, Anklebung des Hofesnamens bei der Familie des Aufsitzers
- 2. Bedeutung bei Erbgewinn
- Besitzübertrag, Anklebung des Besitzes mit anklebenden Zubehör bei der Übertragung, (wieder) in Besitz nehmen
- 3. Bedeutung bei Besitzzubehör
- mit dem Besitz zusammenhängend, dem Besitz anklebende cum at- et pertinencies, Gerechtigkeiten, Zubehörteile, Markengerechtigkeiten .... [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1755 (...) dan noch das zwarn bawfälliges, doch nun annoch zu helfendes Hauß nicht ohnbewohnt bleiben darf, selbiges aber keine ohne Hoffnung, das Erbe nach verlofenen Phachtjahren jure colonario ankleben zu mögen, beziehen und repariren laeßen will (...) [2]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Gebrüder Grimm, Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854).
- ↑ Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 46
Kategorien: Amtssprache im Fürstbistum Münster | Rechtsbegriff