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Arbitrium
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Amtssprache
- Arbitrium
- Arbiter, Arbitrator
- 1. Bedeutung
- vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch. [1]
- 2. Bedeutung
- ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen. [2]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)
- ↑ Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)