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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/008

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Ueber das Erbmarschall-Amt des Lands von Jülich.




      Der erste Erbmarschall ist bekanntlich Engelbrecht Nyt von Birgel. Wann ihm dies Amt verliehen worden, darüber liegt kein bestimmtes Zeugniss vor; wahrscheinlich aber bekleidete er dasselbe schon mehrere Jahre vor Ernennung des Grafen Wilhelm zum Markgrafen. Seine treuen Dienste belohnend gab der Markgraf ihm zur Besserung solchen Lehens im J. 1339 den Hof zu Callerbend (bei Niedeggen), den Adolph von Blydenstein besessen, mit dem Weingarten und allem was zu selbigem Hof gehörte, desgleichen die zwei Mühlen zu Drove, die Adolph gleichfalls gehabt, mit dem Gemahl und allen Rechten, sammt allem andern Gut und Erbe genannten Adolphs; ausgenommen das Burglehen zu Jacobwüllesheim („dat Sint Jacobs Wulueschem heist“), welches der Markgraf dem Arnold von Bolendorp verlieh. — Bei den Herren von Birgel ist das Erbmarschall-Amt bis gegen 1480 verblieben. Die Lehenträger dieses Amtes sind namentlich folgende:

Engelbrecht Nyt von Birgel bis etwa 1364.
Frambach von Birgel bis etwa 1390.[GWR 1]
Engelbrecht Nyt von Birgel bis etwa 1419.
Frambach von Birgel bis etwa 1439.
Engelbrecht Nyt von Birgel bis etwa 1480.

      Diese fünf Lehenträger ergeben sich aus Urkunden. Wer meine Angabe prüfen will, der beachte dass der Sohn oft schon bei Lebzeiten des Vaters den Titel Erbmarschall führt. — Der letzte Engelbrecht Nyt verheirathete im J. 1446 seine älteste Tochter Johanna von Birgel an Johann Hurth von Schoeneck, der nach seinem Tode das Schloss Eschweiler und das Erbmarschall-Amt nebst andern Gütern und Renten zur Mitgift erhalten sollte. Aber nach seinem Tode erhob sich sein Vetter Balduin von Birgel, und wollte das Erbmarschall- Amt für sich in Anspruch nehmen. Sein Streit mit Johann Hurth von Schoeneck kam an Herzog Wilhelm, welcher dann letzterem im J. 1481 folgende Zustellung machte: „Johan Hurt van schoneck So du ind de van Birgell vnss angelangt



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Vgl. dazu Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4, S. 56
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