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Dülmen-Münzwesen
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Münzwesen
- Stadt. Kupfergeld 1590 (1591), 1609, 1622 und 1625; bekannt geworden sind die Werte zu 6, 4, 3, 2 und 1 Pf., mit Wappen auf der Vorderseite und Wertzahl auf der Rückseite. Eine landesherrliche Genehmigung hat nicht vorgelegen. Weitere Prägungen wurden durch den „recessus destitutionis“ 1627 verboten.
- Notgeld; ausschließlich Papier. 1921: 50, 75 Pfg.. 1; 1 ½; 2, 2 ½ Mark. - 1923: l, 2 ,10, 100 Mill., 1 Bilionen.
- Lagerwährung für Kriegsgefangene in Dülmen 1914-1921. Deren Lohn wurde in Lagerwährung ausgezahlt (Metall): 1, 2, 5, 10 (Pf) und 1.00, 3.00 und 5.00 (Mark).