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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/070

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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nach Volks- und Stammverhältnissen ergaben, zu erkennen. Die Grenzen der Agrippinenser zogen durch und längs dem Regierungsbezirk Aachen von Süden nach Norden: von der Our zu Schönberg zwischen Walleroda und St. Vith und zwischen Recht und Rodt durch bis an die jetzige niederländische Grenze und dieser nordwärts folgend, zwischen Stablo und Malmedy, bis auf den Punkt, wo dieselbe den Landkreis Eupen erreicht; der Grenze dann zwischen den Landkreisen Eupen und Montjoie, ferner den Landkreisen Eupen und Aachen folgend bis an die Quelle der Wurm, südlich bei Burtscheid, und die Wurm verfolgend zwischen Burtscheid und Aachen über Herzogenrath, Geilenkirchen bis Randerath, welches links, und Hilfarth, rechts, auf die Ruhr und die Mündung des Baalbaches in dieselbe auf dem rechten Ufer; dann bildet der Baalbach die Grenze, welche weiter die jetzige Grenze der Pfarren Kückhoven und Lövenich, dann Benrath rechts, auf die Quellen der Neers bei Wanlo, im Regierungsbezirk Düsseldorf, zu, verfolgte. Die verschiedenen Volksstämme, welche durch diese Linie geschieden waren, sind bis auf den heutigen Tag in Sprache und Mundart, Sitten, Kultur, Bauart der Wohnungen und Wirtschaftsgebäude u. s. w. merklich verschieden geblieben. Seit Konstantin erscheinen für die Militairgewalt in der Provinz Gränzgrafen (Comes limitum) und Gränzherzoge (Duces limitum), unter welchen Militär-Präfekte (Praefecti militum) standen, später kömmt auch ein Dux Germaniae vor.

So lange die Römer die freien deutschen Stämme auf dem rechten Rheinufer beschränkten, diente die deutsche Jugend häufig in den römischen Heeren um Sold. Als

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