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Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)/039

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Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)
Inhalt
Ev.-Luth. Pfarren beginnend mit:
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Abkürzungen der Ephorien:
A. = Annaberg, Au. = Auerbach, B. = Borna, Ch. I. = Chemnitz I., Ch. II. = Chemnitz II., Di. = Dippoldiswalde, Dr. I. =  Dresden I., Dr. II. = Dresden II., F.  = Freiberg, Gl. = Glauchau, Gr. =  Grimma, Gh. = Großenhain, Lg. = Leisnig, Lp. I. = Leipzig I., Lp. II. = Leipzig II., Mg. = Marienberg, Mn. = Meißen, O. = Oschatz, Oe. = Oelsnitz/Vogtl., OL. = Oberlausitz, Pi. = Pirna, Pl. = Plauen, Rg. = Radeberg, Rtz. = Rochlitz, Sch. = Schwarzenberg, St. = Stollberg, W. = Werdau, Z. = Zwickau.

redete.[1] Man beschloss daraufhin, dass der Geistliche ein Buch anlege, in das er die Namen der Eheleute und der Trauzeugen, sowie Tag und Ort der Eheschliessung eintrage und es sorgfältig verwahre. Desgleichen ward der Geistliche gehalten, ein Taufregister zu führen. Ein Totenbuch wird nicht erwähnt. Sterberegister wurden erst 1614, also sechzig bis siebzig Jahre später als in evangelischen Landen, durch das Rituale Romanum angeordnet.

Etwa zu gleicher Zeit, da die Kirchenbücher in der römischen Kirche heimisch wurden, begegnen wir ihnen im Norden Deutschlands, in den Ländern und Provinzen an der Nord- und Ostseeküste. Noch etwas später brachen sie sich Bahn in die skandinavischen Lande.

II.

Sachsen, das Mutterland der Reformation, hat sehr früh mit Anlegung von Kirchenbüchern begonnen, eine Erscheinung, die gewiss auf den sächsischen Ordnungssinn zurückzuführen ist. Noch ehe die Führung von Kirchenbüchern obrigkeitlich angeordnet wurde, finden wir solche in manchen Städten und Dörfern Sachsens. Die Anlegung solcher Bücher stellte sich von selbst als eine Notwendigkeit heraus. Doch mochte auch die Neigung des einzelnen Pfarrers oder Küsters hierbei eine Rolle spielen. Wie viele Kirchenbücher vor der ersten obrigkeitlichen Anordnung angelegt worden sein mögen, das lässt sich heute nicht mehr übersehen, da nur zu viele dieser alten Verzeichnisse untergegangen sind. Aus demselben Grunde kann man heute nicht mehr bestimmen, in welchem Umfange den obrigkeitlichen Anweisungen Folge geleistet wurde. Nur Bruchstücke des Materials sind uns erhalten, aus denen sich zwar Schlüsse ziehen lassen, aus denen sich jedoch kein bis in alle Einzelheiten hinein klares Bild der Wirklichkeit gewinnen lässt. Aus vorreformatorischer Zeit ist uns kein wirkliches Kirchenbuch erhalten, aber ein höchst wertvolles Totenregister,


  1. Herzog-Hauck a. o. O. u. XVI S. 4 ff. — Wetzer u. Welte, Kirchenlexikon. 2. Aufl. VII. S. 522f.
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