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Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/15
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Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918) | |
Inhalt | |
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Texterfassung: fertig | |
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen. |
aufzunehmen; deshalb hat das Kriegsministerium am 22.12.1915 bestimmt, daß für die Dauer des Krieges die Militärpässe und Überweisungsnationale durch nachstehendes Muster in Form eines Deckblattes auf der zweiten Umschlagseite ergänzt werden:
- Angehörigen-Adressen des
- (Dienstgrad, Name, Vorname.)
1. Ehefrau | Parser-Fehler (die PNG-Konvertierung schlug fehl): \left\{ \begin{align} \\ \\ \end{align} \right. | Vor- und Mädchenname, Wohnort (Kreis), Straße, Hausnummer, evtl. Vermerk ledig. |
2. Eltern | Parser-Fehler (die PNG-Konvertierung schlug fehl): \left\{ \begin{align} \\ \\ \\ \end{align} \right. | Stand oder Gewerbe, Vor- und Zuname des Vaters, Vor- und Mädchenname der Mutter, Wohnort (Kreis), Straße (Hausnummer). |
3. Verwandte,
| Parser-Fehler (die PNG-Konvertierung schlug fehl): \left\{ \begin{align} \\ \\ \\ \end{align} \right. | Verwandtschaftsgrad, Stand oder Gewerbe, Vor- und Zuname, Wohnort (Kreis), Straße (Hausnummer). |
4. Bei der Entlassung (auch Entlassung zur Arbeitsaufnahme in der Kriegswirtschaft s. A.V.Bl. 17, S. 175, nicht aber bei Versetzung) von Mannschaften, die in die Kriegsstammrolle aufgenommen worden sind, muß ein Offizier, Sanitätsoffizier oder Beamter in Offizierrang den zu entlassenden Mann über den Inhalt der §§ 2, 29 bis 38, 40, 42, 43 des Mannschaftsversorgungsgesetzes vom 31.5.1906 (M.V.G. 06), der Ziff. 40 der Pensionierungs-Vorschrift für das Preußische Heer vom 16.3.1912 (P.V.)