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Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden/007
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Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden | |
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- aufgeführt. In der Tabelle von 1796 wird jedoch die Bemerkung gemacht, daß die Hänser abgebrochen und die Grundstücke vor einigen Jahren einzeln verkauft sind. Im Jahre 1804 wird v. Schele noch als Eigentümer von Harlinghausen genannt, doch heißt es bei dieser Gelegenheit, daß das wenige, was noch da gewesen, als Hausplatz und Garten jetzt der Bürgermeister Niemann gekauft habe. Der Kammerherr v. Schele verkaufte nämlich das Haus Harlinghausen im Anfang des Jahres 1804 inkl. aller Ehrenrechte an zwei Bauern namens Schmale und Bente. Der Verkauf zerschlug sich; deshalb überließ er es endlich dem Bürgermeister Niemann zu Oldendorf. Der Geh. Rat v. Berner zu Groß-Engershausen wandte sich nun all Kammerherrn v. Schele mit dem Ansuchen, er möchte ihm die Ehrenrechte von Harlinghausen abtreten. Schele ließ sich aber nicht auf den Handel ein, sondern wollte sie ebenfalls dem Bürgermeister Niemann überlassen. Geh. Rat v. Berner suchte deshalb am 25. November 1804 bei Friedrich Wilhelm III. nach, er möchte doch die mindensche Regierung veranlassen, daß er die Ehrenrechte bekäme. Er als Gutsnachbar hätte darauf ein Anrecht. Es wäre doch nicht recht angängig, daß solche adligen Rechte in Bürger- oder Bauernhände kämen. Am 14. Dezember 1804 wurde v. Berner mit seinem Antrag durch die minden-ravensbergische Regierung abgewiesen. Nicht einmal ein Näherecht läge vor, da Groß-Engershausen nicht an Harlinghausen grenze. Der von einem Graben umgebene Hausplatz ist noch zu erkennen. —
- [Quellen: Urkunden der v. d. Bussche; Fahne, westfälische Geschlechter; Vasallentabelleu aus dem Geh. Staatsarchiv; Culeman, rav. Merkwürdigkeiten; Alemanns collectanea rav.]