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Diskussion:Weichbild

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Das Weichbild einer Stadt wird nach meiner Meinung bestimmt vom Meilenrecht, nämlich dem Vorrecht einer Stadt, innerhalb der Bannmeile im Interesse der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde besondere rechtliche Regelungen zu treffen (Brau- und Schankgerechtigkeit, Marktzwang, Verbot bestimmter städtischer Handwerke, Friedensgebot).

Das Recht eines Wigbolds ist ein minderes Stadtrecht und befindet sich im Mittelalter in keinem bekannten Fall als Vorstadt im Weichbild einer größeren Stadt.--Bodo-stratmann 18:02, 5. Nov. 2017 (CET)

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