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Dortmund/Wehrhoheit-Schützen-Garnison

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Einleitung

Wehrhoheit, Schützengilden

Um 1250 war Dortmund nur verpflichtet, auf Befehl des Kaisers Besatzung aufzunehmen. Im übrigen besaß der Rat die Befestigungs- und Wehrhoheit. Er erließ (seit 14. Jhdt. nachweisbar) Ordnungen für die städtische Reiterei und die Schützengesellschaften (neue Ordnung 1378). Jährliches Vogel- oder Papageienschießen. Schon 1388 Verwendung von Schießpulver („Donnerbüchsen") und Anwerbung fremder Söldner. Um 1598 Einteilung der Stadt in 13 Bürgerfahnen (=Kompanien), Annahme eines Obersten (Stadtkommandanten) und 300 Söldner. Im 30jährigen Krieg Rückgang der Fahnen auf vier. 1652-1803: 8 Fahnen und eine Junggesellenkompanie. Dortmund war verpflichtet, ein Reichsheerkontingent zu stellen (anfänglich in Höhe ungefähr wie Aachen); durch eine Konvention übertrug es 1793 an Preußen gegen Geldzahlungen die Stellung seines Kontingents (36 Mann zu Fuß).

Garnison

Im Oktober 1935 erhielt Dortmund erstmalig Garnison.

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