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Droste
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
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Amtssprache
- Drossatus (lat.), Droste, Drost
- Drostei oder Amt (historisch)
- Landdroste
Berufsbezeichnung
- Anrede
- 18. Jahrhundert = ihro Gnaden Herr Droste
- 1.Bedeutung
- vor dem 19. Jahrhundert in Westfalen, am Niederrhein und in den Niederlanden, eine obrigkeitliche Person auf dem Lande auf Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, welche ungefähr das ist, was in Obersachsen zu der Zeit die Amtshauptleute waren.
- 2.Bedeutung
- Der Droste war Vorgesetzter einer Drostei, eines Amtsbezirkes als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
- 3.Bedeutung
- Vorgesetzter einer ganzen Gegend oder Provinz, daher in andern Ländern auch ein Landeshauptmann oder Landvogt [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
Kategorien: Amtssprache im Fürstbistum Münster | Lateinischer Begriff | Rechtsbegriff | Berufsbezeichnung