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Ehename
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Als Ehename wird ein Familienname bezeichnet, der von beiden Partnern nach einer Hochzeit geführt wird. Gesetzliche Regelungen hierzu gibt es im europäischen Raum seit dem 19. Jahrhundert.
Weblinks
- Dieter Schwab: Die rechtshistorische Entwicklung des Ehenamens in: Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 2012
- Sarah Zaussinger: Die Vorrangstellung des Mannes bei der Bestimmung des Ehenamens, Magisterarbeit, Uni Wien 2009