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Einkindschaft
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Familienrecht
Die Einkindschaft stellt eine vermögensrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern (sh. Vorkinder und Nachkinder) dar. Sie wurden dadurch im gleichen Maße am Erbe des gemeinsamen Elternteils berechtigt.
Niederländisch/Niederdeutsch: eenkindschap
vgl. Deutsches Rechtswörterbuch:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ei/nkin/dsch/einkindschaft.htm (05.08.2005)