Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

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Erbfrei

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

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  • Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform.
  • Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben.
  • Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.
  • Ein "erbfreyes Dorf" oder "Erbdorf" ist ein Dorf mit o.g. Bauern
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