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Eupen und Umgegend (1879)/270

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Eupen und Umgegend (1879)
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       Von dieser Besitzung führt ein Wiesenweg nach Walhorn, das wir nach kurzer Zeit erreichen, um die Prämienstraße bis zum letzten Gehöft nach Kettenis zu verfolgen. Hier aber bei diesem Gehöft — Knabenplei genannt — wenden wir uns links, um auf Fußwegen, theils über Wiesen, theils an Feldern vorüber in etwa ½ Stunde nach den beiden in geringer Entfernung von einander liegenden Besitzungen Philippenhaus und Waldenburghaus zu gelangen.

       Entstanden ist die jetzige Besitzung Waldenburghaus, sowie das in der Nähe liegende „Philippenhaus“ (s. unten) aus dem alten adligen Stocklehen und Schloß Merols, das im 14. Jahrhundert schon zertheilt war, denn am 17. Mai 1397 wurde nach dem Tode des Johann Prys mit der Hälfte desselben Johann Burtscheid belehnt und am St. Martinstage 1407 erwarben Heinrich von dem Panhaus und Pyrot von Rotschen einen Theil des Hofes wohl als Erben der Frau Sander. Im folgenden Jahre wurde Jakob von der Büyß mit einem Viertel des Hofes belehnt.

       Als Lehenträger des Hofes zu Merols werden nur genannt: am 7. März 1431 Carsillis von Eupen, (S. 19) welcher den Hof bald wieder an Johann von Liberme (S. 244) übertrug; 1438 erwarb ihn Johann Scheiffart, am 18. Mai 1444, Mathias von Hagen. 1473 und 1477 erhielten dessen Kinder den Hof, von denen Johann 1479 und nach dessen Tode sein Sohn Jakob 1520 mit demselben belehnt wurde. Nach dem Tode des Jakob von Hagen übernahmen seine Töchter Katharina von Belven und Maria von Aachen ihre Antheile, von denen Letztere jedoch 1564 ihren Antheil an ihren Bruder Friedrich von Hagen verkaufte.

       Im Jahre 1589 schenkte Johann von Horpesch das Schloß dem Died von Belven und dessen Frau geb. von Hanxler (s. unten) und es wurde nun der Hof zu Merols Hagens-Hof genannt.

       Johann von Hagen und seine Schwester Christina erwarben 1643 das Haus Merols und am 30. Oktober 1658 wurde Johann mit den hagen'schen Gütern belehnt. Wilhelm von Hagen erbte die Güter und theilte dieselben nach dem Tode seiner Gattin unter seine Kinder, sich selbst nur Weniges vorbehaltend, was zu seinem Lebensunterhalte

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