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Fideikommiß

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Fideikommiß = güterrechtlicher Familienvertrag

wurde durch Familienvertrag begründet; der Familienbesitz durfte nicht geteilt werden. - Der Kindesanteil durfte nur insoweit festgesetzt werden, als er nicht die Substanz des Vermögens beeinträchtigte. Erbberechtigt waren nur männliche Mitglieder der Familie, in der Regel der älteste Sohn (oder auch Neffe). - Nach dem Ersten Weltkrieg erlaubte das Fideikommiß-Auflö-sungsgesetz die Aufhebung der in den obengenannten Familienvertrag genannten Bindungen. (Siehe z. B. Familie von Westerholt zu Westerholt (Herten)

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