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GOV-Daten Deutsche Demokratische Republik

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Organisation

Bis zur Verwaltungsreform 1952

Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit individuellen Verwaltungsstrukturen fort.

Nach der Verwaltungsreform 1952

Gemeinden werden zu Kreisen (Gemäß GASO[RQ 1]) zusammengefasst.

Kreisfreie Städte bilden gemäß SKO53[RQ 2] Stadtkreise.

Stadtkreise sind gemäß SBO53[RQ 3] in Stadtbezirke unterteilt.

Landkreise und Stadtkreise werden zu Bezirken zusammengefasst. Gemäß GASO[RQ 1] § 2 und KO52[RQ 4] II a) (7).

Die Bezirke bilden den Staat. Gem. GASO[RQ 1] §4.

Historie der Strukturreformen

7. Oktober 1949 Gründung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone bestehend aus den Ländern bzw. Provinzen Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

23. Juli 1952 wurden im Zuge der DDR-Verwaltungsreform die Länder durch Bezirke ersetzt. Gleichzeitig wurden damit die Länder faktisch aufgehoben.[RQ 1]

25. Januar 1957 erfolgte die formale Aufhebung der Länder. [RQ 5]

3. Oktober 1990 die Deutsche Demokratische Republik trat im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland bei. Mit dem Beitritt wurden zeitgleich folgende Länder wiedergegründet:
Freistaat Thüringen, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Desweiteren wurden Ost-Berlin und West-Berlin unter Aufhebung des 4-Mächte-Status zum Bundesland Stadtstaat Berlin wiedervereinigt.

Modellierung im GOV

Beziehungen zwischen Objekten der staatlichen Organisation

Bis zur Verwaltungsreform 1952

Bis zur Verwaltungsreform 1952 bestanden die Länder Brandenburg, Mecklenburg(-Vorpommern), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit individuellen Verwaltungsstrukturen fort.

Nach der Verwaltungsreform 1952

Gemeinde

Stadtbezirk

ist Stadtbezirk,
heißt Name des Stadtbezirks,
gehört zu Objekt-ID der Stadt (Gebietskörperschaft oder kreisfrei),

Stadt

ist Stadt (Gebietskörperschaft),
heißt Name der Stadt,
gehört zu Objekt-ID des Landkreises,

kreisfreie Stadt

ist kreisfreie Stadt,
heißt Name der Stadt,
gehört zu Objekt-ID des Stadtkreises,

Landkreis

ist Landkreis,
heißt Name des Landkreises,
gehört bis 1990-10-02 zu Objekt-ID des Bezirks,

Stadtkreis

ist Stadtkreis,
heißt Name des Stadtkreises,
gehört bis 1990-10-02 zu Objekt-ID des Bezirks,

Bezirk

ist Bezirk,
heißt Bezirk Name des Bezirks,
gehört bis 1990-10-02 zu object_218112, (Objekt-ID der Deutschen Demokratischen Republik

Beziehungen zu Objekten der kirchlichen Verwaltung

Beziehungen zu Gebäuden

Beziehungen zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik (GASO) vom 23. Juli 1952
  2. Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen (SKO53)
  3. Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtbezirksversammlung und ihrer Organe in den Stadtbezirken (SBO53) vom 8. Januar 1953
  4. Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise (KO52) vom 24. Juli 1952
  5. Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957

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  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!
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