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GOV-Daten Evangelisch-reformierte Kirche

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Organisation

Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelisch-reformierten Kirche ist die Kirchengemeinde. Gem. VERK[RQ 1] Artikel 5.

Eine Pfarrstelle kann für mehrere Kirchengemeinden zuständig sein. Gem. VERK[RQ 1] Artikel 6.

Eine Kirchengemeinde kann mehrere Pfarrstellen haben. Gem. VERK[RQ 1] Artikel 45.

Die Kirchengemeinden bilden die Landeskirche. Gem. VERK[RQ 1] Artikel 65.

Historie der Strukturreformen

Modellierung im GOV

Religion

Die Evangelisch-reformierte Kirche und ihre Kirchengemeinden haben als Bekenntnis:

  • evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf

(Gemäß Liste der Konfessionen)

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) (VERK) vom 9. Juni 1988, zuletzt geändert am 13. November 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte‘‘

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  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!
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