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GOV-Daten Mecklenburg-Strelitz

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Inhaltsverzeichnis

Bearbeitungsstand

Für Mecklenburg-Strelitz ergibt sich 2010 folgender Stand:

  • Die Domanial- und Ritterschaftlichen Ämter sind angelegt. Es fehlt teilweise die Zuordnung der Dörfer zu diesen Ämtern. Möglichst keine Gemeinden zuordnen, da sie vielfach aus Ortsteilen bestehen, die diesen Ämtern nicht zugeordnet waren.
  • Die Ämter ab 1921 bis 1934 sind in den Fällen, dass sie die Vorläufer der Landkreise von 1934 waren, in diese Landkreisobjekte durch den Objekttyp 1 (Amt) zu ergänzen. Die fehlenden Ämter sind noch anzulegen.
  • Die Orte sind den Ämtern zuzuordnen.
  • es ist noch festzustellen, welche Gemeinden am 16.2.1920 (Amtsordnung) den Ritterschaftlichen- oder Domanialämtern angehörten und welchen der drei Ämtern sie zugeordnet wurden.


Hilfsmittel

  • Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B: Mitteldeutschland Band 13 Mecklenburg, Seiten 181 und 182 ISBN 3-87969-128-2 Herausgeber Thomas Klein - bearbeitet von Helge Bei der Wieden - Verlag Johann-Gottfried-Herder-Institut Marburg/Lahn 1976
  • Die Zugehörigkeit der Ortschaften zu den Domanial- und Ritterschaftlichen Ämtern um 1900 findet man bei Uli Schuberts Gemeindeverzeichnis [[1]]

Geschichtliche Entwicklung

Großherzogtum

  • 18.1.1871 Das Deutsche Reich wird gegründet, beide Mecklenburg werden Mitgliedstaaten.
  • 9.11.1918 Die Republik wurde ausgerufen

Freistaat

  • 1918/1919 Gründung der Freistaaten Mecklenburg-Schwerin (1919) und Mecklenburg-Strelitz (1918) als Gliedstaaten in der Weimarer Republik.
  • 29.01.1919 Das Landesgrundgesetz, das am 1.2.1919 in Kraft trat, gab der Stadt Schönberg diesselben Rechte wie sie andere Städte besaßen. Das Kabinettsamt wird dem Amt Strelitz mit Wirkung vom 1.7.1919 eingegliedert.
  • 31.1.1919 Die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Ämter regelt die Zuständigkeiten für die bisherigen Ritterschaftlichen Ämter.
  • 1.10.1919 Für die Flecken Mirow und Feldberg gilt die Städteordnung.
  • 16.2.1920 Die Amtsordnung Mecklenburg-Strelitz gliedert das Land in drei Ämter. Die Ämter Strelitz, Mirow und Feldberg werden zum Amt Strelitz zusammengefasst. Das Amt Stargard bleibt unverändert. Das bisherige Fürstentum Ratzeburg bildet das Amt Schönberg.
  • 1928 Der Freistaat Mecklenburg-Strelitz besteht aus den Städten Feldberg, Friedland, Fürstenberg, Mirow, Neubrandenburg, Neustrelitz, Schönberg, Stargard, Strelitz-Alt, Wesenberg, Woldegk und den Ämtern Schönberg, Stargard, Strelitz.
  • 1933 Im Zuge einer Verwaltungsreform wird die Selbstverwaltung der Ämter aufgehoben, Ämter werden durch Kreise ersetzt.
  • 1.1.1934 Die beiden Freistaaten Mecklenburgs werden zum "Land Mecklenburg" vereinigt.
  • Im Laufe des Jahres 1934 kommt es zu einer Überarbeitung der Einteilung: die Kreise Stargard und Strelitz werden zum Kreis Stargard (Sitz in Neustrelitz) zusammengelegt. Die Stadtkreise Neubrandenburg und Neustrelitz werden gebildet.
  • 1945 Bildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Beschluß der Alliierten
  • 1946 Teilung des Kreises Stargard in die Kreise Neubrandenburg und Neustrelitz. Aufhebung der Kreisfreiheit für die Städte Neubrandenburg (wird 1969 wieder Stadtkreis) und Neustrelitz

Ämter, Städte bis 1920

Bearbeiter bitte hier eintragen:

Zuordnung der Gemeinden mit Stand 1910 erledigt =

  • Fürstenberger Amtsbezirk
  • Domanialamt Feldberg
  • Domanialamt Mirow
  • Domanialamt Stargard
  • Domanialamt Strelitz
  • Kabinettsamt
  • Ritterschaftliches Amt Fürstenberg
  • Ritterschaftliches Amt Stargard
  • Ritterschaftliches Amt Strelitz
  • Stadt Friedland
  • Stadt Fürstenberg
  • Stadt Neubrandenburg
  • Stadt Neustrelitz
  • Stadt Stargard
  • Stadt Strelitz
  • Stadt Wesenberg
  • Stadt Woldegk

Ämter, Städte ab 1920 bis 1934

  • Amt Schönberg (ehem. Fürstentum Ratzeburg)
  • Amt Stargard
  • Amt Strelitz
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