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Geschichte der Gemeinde Wegberg/040

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Geschichte der Gemeinde Wegberg
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der Genehmigung der Königlichen Regierung zu Aachen ein Vertrag abgeschlossen worden, durch welchen die Gemeinde für den Fall, daß die Eisenbahngesellschaft die von ihr projektierte Bahnlinie M. Gladbach-Roermond über Rheydt-Dahlen und Wegberg führe und auf dem Gebiete der Gemeinde, einen Bahnhof anlege, sich verpflichtet, einen niemals rückzahlbaren unverzinslichen Beitrag von 15 000 Mk. zu den Anlagekosten der Bahn an die Eisenbahngesellschaft zu zahlen. Dieser Vertrag ist seiner Zeit mangels Genehmigung der Königlichen Regierung nicht perfekt geworden. Die Eisenbahnverwaltung hat inzwischen das Projekt für die Bahnlinie in der in dem erwähnten Vertrage vorgesehenen Weise gestaltet und nach ministerieller Festsetzung des Projektes dasselbe zur Ausführung gebracht, und hat mit Rücksicht hierauf im Jahre 1877 die Gemeinde Wegberg zur Zahlung des versprochenen Beitrags aufgefordert. Die Gemeinde-Verwaltung von Wegberg hat aber daraufhin beschlossen, mit Rücksicht auf die sehr hohen Kommunallasten den erwähnten Beitrag nicht zu leisten.

      Nachdem die Eisenbahn-Verwaltung infolgedessen mit Genehmigung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten den Betrieb auf der inzwischen ausgeführten Bahnlinie M. Gladbach-Roermond im Anfang dieses Jahres eröffnet hat, ohne auch den im Gebiete der Gemeinde Wegberg angelegten Bahnhof mit in Betrieb zu setzen, sind die zwischen der besagten Gemeinde und der Eisenbahnverwaltung wegen der Beitragsleistung entstandenen Differenzen vergleichsweise dadurch zum Abschluß gebracht worden, daß die Gemeinde-Vertretung dem Verlangen der Königlichen Eisenbahndirektion gemäß sich bereit erklärt hat, die Hälfte des seiner Zeit versprochenen Beitrages von 15 000 Mk. mit 7 500 Mk. sofort zu zahlen und die restierenden 7 500 Mk. durch sukzessive Anrechnung auf die der Eisenbahn zur Last fallenden Kommunalsteuern abzutragen, wogegen die Eisenbahnverwaltung nach Zahlung der ersten Hälfte des Zuschusses den Bahnhof Wegberg für den Personenverkehr in Betrieb setzen und dessen Eröffnung für den Güterverkehr nach der alsbald zu erfolgenden Herstellung der hierfür erforderlichen Gleisanlagen stattfinden lassen würde. Die Zustimmung zu

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