Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Geschichte der Gemeinde Wegberg/149

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Gemeinde Wegberg
Inhalt
GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[148]
Nächste Seite>>>
[150]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.



b) II. Klasse, Gebühr.......7 Mark
Wagen mit Behang, ein Pferd mit Behang und Federbusch, Kutscher mit schwarzem Mantel und hohem Hut.
c) I. Klasse, Gebühr........15 Mark
Wagen mit Behang, 2 Pferde-Gespann mit schwarzem Behang und schwarzem Federbusch, Kutscher mit schwarzem Mantel und hohem Hut.
Bei Beerdigungen von 9 Uhr morgens ab von oder nach auswärts wird nur I. oder II. Klasse zur Verfügung gestellt.
d) Bei Beerdigung von oder nach auswärts beträgt die Gebühr für I. Klasse 10 Mark, für II. Klasse 5 Mark. Daneben hat der Besteller den Kutscher nach mit diesem zu treffender Vereinbarung zu entlohnen.
e) Wird eine Leiche vom Bahnhofe od. Krankenhause in das Haus der Angehörigen gebracht und erfolgt die Beerdigung nicht von dort aus in unmittelbarem Anschlusse daran, so erhöht sich die gemäß a—d zu zahlende Gebühr
bei der I. Klasse um.......8 Mark
bei der II. und III. Klasse um......4 Mark
§ 2.

      Die im § 1 festgesetzten Gebühren zu I a–c für Privatgrabstätten, zu I d für Befreiung eines Reihengrabes und zu II a–e für den Leichenwagen sind bei der Anmeldung oder Antragstellung auf dem Bürgermeisteramt bezw. bei der Gemeindekasse zu zahlen. Die Gebühren nach § 1 Ziffer 1 e (Ausgraben von Leichen) erhält der Totengräber.

§ 3.

      Von den Gebühren für Privatgrabstätten (§ 1 Ziffer 1 a und 1 c ) wird ein Viertel zu Gunsten der Armen verwandt.

      Die Einnahmen aus der Benutzung des Leichenwagens fließen nach Abzug der Ausgaben für die Bespannung in die Armenkasse.

Persönliche Werkzeuge