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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/032

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Die Erhebung der diesjährigen Communalbedürfnisse der Gemeinden des Amts Schotten für das Jahr 1819.

Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zu den Communal-Bedürfnissen der Gemeinden des Amts Schotten beträgt auf den Gulden Steuerkapital:

der Gemeinde-
glieder.
der Nichtgemeindeglie-
der von immer steuer-
baren Objecten.
der vorhin Steu-
erfreien.
a.)derGemeindeSchotten4kr.0,5692pf.6kr.0,9592pf.2kr.3,3080pf.
b.)""Betzenrod6 " 0,0993 "5 " 1,5876 "3 " 0,3419 "
c.)""Borsdorf4 " 2,0650 "6 " 1,2303 "2 " 0,5289 "
d.)""Götzen5 " 1,5628 "6 " 2,2386 "3 " 2,8575 "
e.)""Michelbach5 " 0,0690 "2 " 1,2890 "1 " 3,7122 "
f.)""Oberwiddersheim3 " 2,9410 "7 " 1,1870 "3 " 1,1784 "
g.)""Rainrod5 " 1,4157 "4 " 3,6160 "2 " 2,2434 "
h.)""Rüdingshain7 " 1,1050 "5 " 0,2816 "3 " 0,5856 "
i.)""Stornfels6 " 3,0600 "4 " 0,0887 "2 " 0,1160 "
k.)""Ulfa3" 3,5300 "5 " 3,4523 "2 " 1,0100 "
l.)""Unterwiddersheim1 " 3,9103 "3 " 1,7774 "1 " 0,9314 "
Gießen den 11. August 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.


Die Erhebung der Bedürfnisse zu den Communalausgaben der Gemeinden des Amts Groskarben[GWR 1].

Der für das Jahr 1819 bewilligte Ausschlag zu den Communalbedürfnissen der Gemeinden des Amts Groskarben[GWR 1] beträgt auf einen Gulden Orts-Steuer-Kapital:

der Gemeinds-
glieder.
der Nichtgemeindsglieder
von immer steuerbaren
Objekten.
der Nichtgemeindsglie-
der von früher steuer-
freien Objekten.
a.) der Gemeinde Groskarben[GWR 1] -kr. -pf.1kr.1,9830pf.1kr.0,5972pf.
b.) der Gemeinde Ilbenstadt -" -" -" 3,5991" -"1,4537"



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 1,0 1,1 1,2 heute: Großkarben
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