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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/077
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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Regierungsblatt.
Da sich seit einiger Zeit viele, mittelst Durchlöcherung gekippte, ganze, halbe, und viertels Kronenthaler, im Umlaufe zeigen, welche bedeutend zu leicht sind; so sieht man sich zu Abwendung von Nachtheilen veranlaßt, das Publikum vor deren Annahme zu warnen, den sämmtlichen Kassenbeamten des Großherzogthums aber zu befehlen, dergleichen durchlöcherte und gekippte Kronenthaler durchaus nicht in Zahlung anzunehmen.
- Darmstadt, den 27sten September 1819.
v. Grolman v. Kopp. Hofmann.
Der Ausschlag, welchen man unterm heutigen zur Bestreitung der Gemeindsbedürfnisse zu Obererlenbach, Patrimonialgerichts Obererlenbach, für das Jahr 1819 genehmigt hat, beträgt auf den Gulden Ortssteuer-Kapital:
1.) der Gemeindsglieder | 1 | kr. | 1,4513 | pf. |
2.) der Nichtgemeindsglieder und der vorhin Steuerfreien | - | - | 1,0113 | - |
- Gießen, den 22sten September 1819.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.
Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zur Bestreitung der laufenden Gemeinds-Ausgaben