Kopie des alten Systems

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/133

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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der
Gemeindsglieder
der immer steuerbar
gewesenen Nichtge-
meindsglieder
der früher
Steuerfreien
kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
zuNiedergemünden 42,3851,331,92
"Höingen-1,36-0,3-0,3
"Niederofleiden23,2921,1813,91
"Haarhausen31,7520,4410,39
"Oberofleiden33,5230,3121,8
"Bleidenrod61,231,330,74
"Burggemünden30,1550,432,6
"Otterbach91,2141,1340,85
"Oberndorf43,732,5932,58
"Ehringshausen32,3331,931,9
"Elpenrod100,240,6140,61
"Ermenrod70,1360,4640,66
"Hainbach60,7851,1550,31
"Deckenbach32,1521,3221,32
"Appenrod21,8720,6420,64
"Gontershausen22,120,1711,93
"Maulbach233,420,5913,26
"Dannenrod31,322,6321,7
"Schadenbach32,712,9512,95
Gießen den 17ten November 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindefachen daselbst.
Haberkorn. Günther.
vt. Görtz.



Ausschlag der Communalbedürfnisse pro 1819 im Landamte Gießen.

Der den Gemeinden des Landamts Gießen zur Deckung ihrer diesjährigen Communalbedürfnisse von der unterzeichneten Behörde bewilligte Ausschlag beträgt auf einen Gulden Steuerkapital:

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