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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/032

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Fränkisch-Crumbach nicht angesessenen, Passanten, auf fünf Jahre, gnädigst bewilliget worden, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
      Darmstadt den 15. Januar 1820.

Großherzoglich Hessische für das Fürstenthum Starkenburg angeordnete Regierung.
Kekulé. Küchler.
vt. Dr. Breidenbach.



Die Erhebung der Communal-Bedürfnisse der Gemeinde Effolderbach pro 1819.

      Der Ausschlag, welchen die unterzeichnete Behörde unterm heutigen zu Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Effolderbach, Bauamts daselbst, pro 1819 genehmigt hat, beträgt auf einen Gulden Steuerkapital:

a.) der Gemeindsglieder9.kr.2,16pf.
b.) der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder5"0,744"
c.) der vorhin Steuerfreien2"1,336"

      Gießen den 9ten Februar 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation.
in Gemeindesachen
Haberkorn. Günther.
vt. Görtz.


Dienstbestellung und Character-Ertheilung.

      Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 26ten des vorigen Monats, dem reformirten Pfarrer Adolph Zufall, bisher zu Nieder-Eschbach, Amts Vilbel, die erledigte reformirte Pfarrey zu Griedel, Amts Wölfersheim, zu übertragen - und unter gleichem dato, dem geheimen Kanzleidiener und Collegienhaus-Aufseher, Joh. Kuhlmann dahier, das Prädicat als Collegienhaus-Verwalter beizulegen gnädigst geruhet.

Straf-Erkenntniß.

      Durch Urtheil der Gesamt-Justiz-Canzley zu Gedern vom 29ten April 1819, welches zu Ende Juli v. J. in Vollzug gesetzt worden, ist Christian Bolhaß von Hirzenhain wegen eines an Johann Heinrich Eisert das. mittelst gewaltsamer Eröffnung einer verschlossenen Kiste vollzogenen großen Diebstahls mit vierjähriger Zuchthausstrafe belegt und schuldig erkannt worden, die bei der Untersuchung aufgegangenen Kosten zu tragen, und dem Beschädigten den Verlust zu erstatten.

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