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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/038

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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b.) der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder 2kr.3,86342pf.
c.) der vorhin Steuerfreien -"2,3342"

zu erheben, welches den Interessenten zur Nachricht andurch bekannt gemacht wird.
      Gießen den 9. Februar 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation.
in Gemeindesachen daselbst
Haberkorn. Günther.
vt. Görtz.



Die Erhebung der Communal-Bedürfnisse der Gemeinden des Amts Butzbach pro 1819.

      Den Gemeinden des Amts Butzbach wird andurch von der unterzeichneten Behörde die Erlaubniß ertheilt, ihre Communal-Bedürfnisse pro 1819. nach dem Steuerfuße zu erheben, wornach auf den Gulden Steuerkapital kommt:

der
Gemeindeglieder
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder
der vorhin
Freien
kr.pf. kr.pf. kr.pf.
zu Butzbach 50,52763,97820,542
" Hochweisel31,10333,00210,281
"Ostheim42,01622,751 -1,799
"Fauerbach30,71232,94510,638
"Münster122,45250,303 -3,355
"Maibach130,29250,90110,901
"Bodenrod9211,16311,163
"Rockenberg -0,56531,786 -2,439
"Oppershofen - -30,76510,658
      Gießen den 9ten Februar 1820.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation.
in Gemeindesachen daselbst
Haberkorn. Günther.
vt. Görtz.



Die Erhebung der Communal-Bedürfnisse der Gemeinden des Amts Alsfeld pro 1819.

      Der unterm heutigen von der unterzeichneten Behörde pro 1819. genehmigte Ausschlag zu den Communal-Bedürfnissen der Gemeinden des Amts Alsfeld beträgt auf den Gulden Steuerkapital:

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