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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/194
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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nunmehr wieder aufzulösen und die bisherigen Geschäfte und Arbeiten dieser Commission, dem eigenen Antrag derselben entsprechend, wiederum in den Wirkungs-Kreis der Provinzial-Regierung zu Gießen hin und zurückzuverweisen, was hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, den betreffenden Behörden aber zur Bemessung und Beachtung bekanntgemacht wird.
Darmstadt den 30ten März 1820.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Jaup.
der Gemeindeglieder | 10 | kr. | 0,2585 | pf. | |
der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder | 6 | kr. | 2,0216 | pf. | |
der vorhin Freien | 4 | kr. | 3,1561 | pf. |
Gießen den 29ten März 1820.
Haberkorn. Knorr. |
Am 9. April haben Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, geruht, den Ober-Ceremonienmeister, Fürsten Adolph zu Wittgenstein, zum Ober-Kammerherrn, mit Beibehaltung der Stelle als Ober-Ceremonienmeister, zu ernennen.