Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/159

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[158]
Nächste Seite>>>
[160]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 21.
Darmstadt am 14. April 1849.

Inhalt : 1) Bekanntmachung, das Einschreiben der Reisenden von Ensheim auf den Cours nach Darmstadt betr.; - 2) Gemeiner Bescheid des Großh. Hofgerichts dahier, die von den Anwälten zu verrechnenden Transportkosten betr.; - 3) Desgleichen des Großh. Hofgerichts zu Gießen; - 4) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Babenhausen betr.; - 5) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Regierungsbezirke Biedenkopf für 1849; - 6) Nachtrag zu dem Verzeichnisse der Vorlesungen auf der Großherzogl. Landes-Universität Gießen im Sommerhalbjahre 1849; - 7) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse.


Bekanntmachung, das Einschreiben der Reisenden von Ensheim auf den Cours nach Darmstadt betreffend.

Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß künftig, in Folge getroffener Anordnung von der Personenannahmestelle zu Ensheim Personen unmittelbar auf den Fürfeld-Darmstädter Cours eingeschrieben werden können und hierbei nachstehende Taxbestimmungen zur Anwendung, kommen werden:

Tarif
zur Durcherhebung des Personengeldes auf dem Course zwischen Alzey resp. Wöllstein und Darmstadt für die Personenannahmestelle zu Ensheim.
Es zahlt eine Person:
vonEnsheimnachUdenheim - fl.30 kr.
"""Köngernheim - fl.36 kr.
"""Oppenheim1 fl. - kr.
"""Geinsheim1 fl. 8 kr.
"""Großgerau1 fl.22 kr.
"""Darmstadt1 fl.52 kr.
Anmerkungen.
1) In vorstehenden Taxen sind sämmtliche Gebühren einbegriffen.
2) Jeder Reisende hat 40 Pfund an Gepäck frei.
3) Nach und von den Unterwegsorten können nur kleinere Reise-Effecten, Nachtsäcke, Hutschachteln u. dergl., welche zusammen das Freigewicht nicht übersteigen, mitgenommen werden.
Darmstadt den 23. März 1849.
Großherzoglich Hessische Ober-Post-Inspection.
v. Kuder.
vt. Bessunger.
Persönliche Werkzeuge