![]() |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/400
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z Alphabetisches Namenregister: ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [399] | Nächste Seite>>> [401] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-Assecuranzanstalt für die Stellvertretung von dem Musterungs- und Ziehungsjahr 1847.
Dem §. 27 der Statuten der Staats-Assecuranzanstalt für die Stellvertretung vom 1. September 1836 zufolge, werden die Hauptergebnisse der obengedachten Rechnung der Assecuranzkasse für das Musterungs- und Ziehungsjahr 1847 nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
I. Es wurden 1519 Militärpflichtige bei der Assecuranzanstalt versichert. | ||||||||
1) Die Einlage war (nach der Bekanntmachung vom 13. September 1847, Regierungsblatt Nr. 37) auf 95 fl. festgesetzt. | ||||||||
Die zur Kasse bezahlten Einlagen betrugen also | 144,305 | fl. | - | kr. | ||||
Von den Versicherten 1519 Militärpflichtigen sind aber abgegangen: a) wegen Nichtzulassung zur Loosziehung | 1. | |||||||
b) wegen Untauglichkeitserklärung, Depotsetzung | 243. | |||||||
c) durch Verweisung zur nächsten Musterung | 65. | |||||||
zusammen | 309. | |||||||
Die Einlagen für diese 309 Versicherte wurden zurückbezahlt und resp. auf 1848 überwiesen mit | 29,355 | " | - | " | ||||
Es blieben demnach 1210 Versicherte, deren Einlagen betrugen | 114,950 | " | - | " | ||||
2) | Da die Einlagen zur Stellung der erforderlichen Einsteher für die zum Militärdienst aufgerufenen Versicherten nicht hinreichten, so wurde (nach Beschluß des Kriegsministeriums vom 9. Mai 1848) eine Nach- zahlung nöthig befunden, welche für jeden Versicherer auf 7 fl. fest- gesetzt wurde. Dieß giebt von den noch verbliebenen 1210 Ver- | |||||||
sicherten die Summe von | 8470 fl. | - kr. | ||||||
Von diesen Nachzahlungen erscheinen jedoch 6 als uneinbringlich mit | 12 " | - " | ||||||
Es wurden also vereinnahmt | 8,428 | " | - | " | ||||
3) | Von den bei der Kasse eingegangenen und bei der Staatsschulden- tilgungskasse deponirten Geldern wurden an Zinsen gewonnen | 1,085 | " | 10 | " | |||
4) | Von den nach der Rechnung vom Jahre 1846 (s. Bekanntmachung vom 20. September 1847, Reg.-Blatt Nr. 39) übrig gebliebenen 23 fl. 4 kr., welche zur Deckung der noch weiter erschienenen Verwal- tungskosten bestimmt waren, sind nicht zur Verwendung gekommen | |||||||
und erscheinen als Kasserest | 5 | " | 8 | " | ||||
Der zur Bestreitung der Vertretungssummen und der Verwaltungs- kosten verwendbare Fonds bestand also in | 124,468 | fl. | 18 | kr. |