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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/092
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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einen mäßigen Zusatz zu der im §. 7 der gedachten Verordnung vom 28. Februar 1850 bestimmten Vergütung zu bewilligen.
- Darmstadt den 25. April 1851.
(L. S.)
v. Lindelof.
Des Großherzogs Königliche Hoheithaben zu beschließen geruht, daß die Orte Roth, Simmersbach und Oberhörlen vom 1. Juli dieses Jahres an von dem Physicatsbezirk Gladenbach getrennt und dem Physicatsbezirk Biedenkopf zugetheilt werden sollen.
- Diese allerhöchste Entschließung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt am 27. April 1851.
Melior
Das Großherzogliche Kreisgericht zu Mainz hat durch Urtheil vom 14. December 1850 der Großherzoglichen Obersteuerdirection zu Darmstadt Urkunde dahin ertheilt:
- daß sie auf den Grund der Art. 768 und 770 des bürgerlichen Gesetzbuchs um Einweisung in den Besitz des Nachlasses der am 16. December 1849 zu Oberingelheim verstorbenen Friederike, geborene Keller, Wittwe des verlebten Schuhmachers und