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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/351
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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- 1) den in der Provinz Oberhessen Versicherten gestattet, ihre deßfallsige Klage bei dem Stadtgerichte zu Gießen anzustellen, bei welchem Gerichte die Gesellschaft alsdann Recht nehmen wird, und
- 2) hinsichtlich der in der Provinz Rheinhessen Versicherten erwählt die Gesellschaft ihr Domicil in Mainz.
Die künftig auszufertigenden Polizen sind diesen Bestimmungen entsprechend abzufassen.
Für die bereits bestehenden Versicherungen verbleibt es, insofern die Versicherer mit der Gesellschaft nicht anders übereinkommen, bei der seitherigen Einrichtung.
Sämmtliche betreffende Behörden haben sich hiernach zu achten.
- Darmstadt, den 23. September 1851.
(L. S.)
v. Dalwigk.