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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/353
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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Bei versicherten Immobilien, welche verhypothecirt sind, kann jedoch die Auszahlung des Schadenbetrags nicht eher erfolgen, als bis der Hypothekargläubiger dazu seine Einwilligung ertheilt hat. Im Falle, wo solche unterbleibt, oder verweigert wird, hat die Gesellschaft die betreffende Summe nach Bestimmung der Landesgesetze zu deponiren, und wird durch die geschehene Deposition aller Verbindlichkeit gegen den Versicherten entledigt.
- 3,175 ganze Actien auf bestimmte Namen, eine jede von Eintausend Gulden, bezeichnet mit Lit. A,
- 3,000 halbe Actien auf bestimmte Namen, eine jede von Fünfhundert Gulden, bezeichnet mit Lit. B und
- 3,300 Viertel Actien auf den Inhaber (au porteur), eine jede von Zweihundert fünfzig Gulden, bezeichnet mit Lit. C.