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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/445

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.

No. 38.

Darmstadt am 29. November 1851.

Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Ausdehnung der Feuerversicherungs-Gesellschaft deutscher Phönix zu Frankfurt a. M. auf das Großherzogthum Hessen betr.; - 2) Bekanntmachung, die Niederschlagung von Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Crainfeld für 1851 betr.; - 3) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Artikel 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinhessen; - 4) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straf-Erkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen; - 5) Dienstnachrichten; - 6) Concurrenz-Eröffnungen.


Bekanntmachung,
die Ausdehnung der Feuerversicherungs-Gesellschaft deutscher Phönix zu Frankfurt a. M. auf das Großherzogthum Hessen betreffend.

Mit Bezug auf §. 16 der Verordnung vom 23. September d. J. wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Bestimmungen derselben vom ersten December d. J. an in Wirksamkeit treten und der Specialdirector, Oberappellationsgerichtsrath Lotheißen, sowie der als Generalagent bestätigte Kaufmann Karl Hemmerde dahier die Ausübung ihrer Functionen beginnen werden. :Darmstadt am 28. November 1851.

Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
v. Lehmann.

Bekanntmachung,
die Niederschlagung von Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Crainfeld für 1851 betreffend.

Mit Genehmigung des Gr. Ministeriums des Innern ist das dritte Ziel der für die israel. Religionsgemeinde zu Crainfeld genehmigten Umlagen für 1851 im Betrage von 43 fl. 20 kr. niedergeschlagen worden, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Nidda, am 31. October 1851.
Großherzogl. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Nidda.
In Verhinderung des Dirigenten
v. Zangen.
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