![]() |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/230
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ | |
<<<Vorherige Seite [229] | Nächste Seite>>> [231] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
fr. Landgericht Vilbel. Petterweil. Rendel. Rodheim. Rödelheim. Steinbach. 24) Landgericht Vöhl. Vöhl. Altenlotheim. | fr. Landgericht Vöhl. Asel. Basdorf. Buchenberg. Deißfeld. Dorfitter. Eimelrod. Harbshausen. Henninghausen. | fr. Landgericht Vöhl. Herzhausen. Höringhausen. Kirchlotheim. Marienhagen. Niederorke. Obernburg. Oberwerba. Schmittlotheim. Thalitter. |
Vorstehende Allerhöchste Entschließungen werden hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hinsichtlich des Zeitpunkts, mit welchem dieselben in Wirksamkeit treten und mit welchem insbesondere die neu errichteten Landgerichte ihre Thätigkeit beginnen werden, demnächst weitere Bekanntmachung erfolgen wird.
- Darmstadt am 15. April 1853.
v. Lindelos.
die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse vom Jahre 1850 betreffend.
Der Vorschrift in §. 35 der Verordnung vom 8. September 1843 gemäß werden die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse des Großherzogthums vom Jahre 1850 nach nunmehr erfolgtem Abschluß der Rechnung in nachstehender summarischer Uebersicht zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Darmstadt am 12. April 1853.
Jaup.
I. | Eintrittsgelder | 2857 | 4 3/4 | ||||||
II. | Jährliche Beiträge: | ||||||||
§. 1 | von vollberechtigten Beigetretenen und zwar | ||||||||
a) | von 471 ordentlichen Mitgliedern | 9331 | fl. | 5 1/2 | kr. | ||||
b) | von 14 außerordentlichen Mitgliedern nach §. 4, 5 und 44 der Verordnung vom 8. Sept. 1843 | 204 | fl. | 25 | kr. | ||||
9535 | fl. | 30 1/2 | kr. | ||||||
zu übertragen: | 2857 | 4 3/4 |