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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/652

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Nr. 46.


Bekanntmachung,
die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwen-Casse vom Jahre 1851 betreffend.

Der Vorschrift in §. 35 der Verordnung vom 8. September 1843 gemäß, werden die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwen-Casse des Großherzogthums vom Jahre 1851, nach erfolgtem Abschluß der Rechnung, in nachstehender summarischer Uebersicht zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt am 18. October 1853.
Großherzogliches Ober-Consistorium.
Jaup.
Otto.
A. Einnahme.
fl.
kr.
I. Eintrittsgelder393636
II. Jährliche Beiträge:
§. 1.von vollberechtigten Beigetretenen und zwar
a) von 471 ordentlichen Mitgliedern9361fl.48kr.
b) von 17 ordentlichen Mitgliedern nach §. 4. 5. und 44. der Verordnung vom 8. Sept. 1843276 "46 "
9638fl.34kr.
§. 2.von 1 mehrfach-berechtigten Beigetretenen10fl. -kr.
§. 3.von einem nicht vollberechtigten Beigetretenen15fl. -kr.
§. 4. von 15 Nicht-Beigetretenen, §. 43 der Verordnung vom 8. Septbr. 1843187fl.26kr.9851 -
III. Kapitalzinsen:
§. 1.von Kapitalschuldnern aus Darlehen einschließlich der 5 procentigen Zinsen des Scriba`schen und Kühnöl`schen Vermächtnisses, des Ersteren von 1050 fl. des Letzteren von 900 fl.30856fl.42 ½kr.
§. 2.von rückständigen Eintrittsgeldern95fl.57 ¼kr.
§. 3.von zu 3 % deponirten Cassevorräthen88fl. -kr.31040 39 ¾
IV. Erträgnisse erledigter Stellen einschließlich der Wittwenkasse-Quartale1262125 ¾
V. Zuschüsse aus anderen Cassen:
§. 1.aus Staatsmitteln:
a) bisherige Entschädigungsrente nach §. 6 Nr. 2 der Verordnung vom 8. Sept. 1843410fl.35kr.
b) neuer ständiger Zuschuß nach §. 6 Nr. 2 dieser Verordnung6000fl. -kr.
6410fl.35kr.
§. 2.Beiträge des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds nach §. 6 Nr. 3 dieser Verordnung einschließlich der daselbst erwähnten ständigen 2110 fl.6500fl. -kr.1291035
zu übertragen
7036016 ½
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