Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/689

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
<<<Vorherige Seite
[688]
Nächste Seite>>>
[690]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Nr. 50.


9) Steuercommissariat Herbstein
besteht aus den Districtseinnehmereien Lauterbach, Herbstein und Gunzenau.
10) Steuercommissariat Homberg (seither Kirtorf)
besteht aus den Districtseinnehmereien Homberg und Kirtorf.
11) Steuercommissariat Hungen
besteht aus den Districtseinnehmereien Laubach , Lich , Hungen I. und II.
12) Steuercommissariat Nidda
besteht aus den Districtseinnehmereien Nidda, Bingenheim, Ortenberg und Gedern.
13) Steuercommissariat Schlitz
besteht aus der Districtseinnehmerei Schlitz.
14) Steuercommissariat Schotten
besteht aus den Districtseinnehmereien Ulrichstein, Schotten I. und II.
15) Steuercommissariat Vöhl
besteht aus der Districtseinnehmerei Vöhl.

Darmstadt, den 11. November 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck.
Meisenzahl.


Bekanntmachung,
den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen betreffend.

Mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen wird in Gemäßheit des §. 3 des Reglements vom 7. Dezember 1840 (Nr. 29 des Regierungsblatts) der nachstehende Tarif mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Ansätze desselben bei den auf Rechnung des Jahres 1854 kommenden Holzabgaben aus der Hand in Anwendung gebracht werden.

Darmstadt den 9. November 1853.
Großherzogliche Ober- Forst- und Domänen- Direction.
Schenck.
Sittmann.
Persönliche Werkzeuge