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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/695
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ | |
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den Vereinszolltarif betreffend.
Nachstehend wird der vom 1. Januar 1854 an gültige Vereinszolltarif, wie solcher mit Berücksichtigung der bereits durch Allerhöchste Verordnungen publicirten Tarifsänderungen festgestellt worden ist, von dem unterzeichneten Ministerium zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt, den 23. November 1853.
F. von Schenck.
Meisenzahl.
Erste Abtheilung.
Gegenstände, welche gar keiner Abgabe unterworfen sind.
- 1. Abfälle von Glashütten, desgleichen Scherben und Bruch von Glas und Porzellan; von der Bleigewinnung (Bleigekrätz, Blei-Abzug oder Abstrich und Bleiasche); von der Gold- und Silberbearbeitung (Münzgrätze); von Seifensiedereien die Unterlauge; Blut von geschlachtetem Vieh, sowohl flüssiges als eingetrocknetes;