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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/292
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren mit Schärfung, sowie zur Stellung unter Polizeiaufsicht auf die Dauer von 5 Jahren; b) Urban Kremb, Taglöhner von da, wegen Begünstigung des vorbenannten Verbrechens in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre. | |
12) | Christian Kappus, Zimmermann aus Mainz, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 23. April 1860 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 5 Jahren nach erstandener Strafe. |
13) | Durch Urtheil vom 25. April 1860: a) Jacob Rube, Handarbeiter von Osthofen, wegen Meineids in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten; b) Wilhelm Diehm, Backsteinbrenner von da, wegen intellectueller Urheberschaft bei vorbenanntem Verbrechen in eine Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren. |
14) | Philipp Anton Eisenberger, Küfergeselle aus Mainz, wegen fortgesetzten theils ausgezeichneten, theils kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 26. April 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten, darin inbegriffen die durch Urtheil Großherzoglichen Bezirksgerichtes Mainz unterm 29. Februar 1860 wegen kleinen Diebstahls gegen denselben erkannte Gefängnißstrafe von 6 Wochen. |
15) | Caspar Mettig, Schreinergeselle aus Liebstein, Königreich Preußen, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 26. April 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. |
1) | Conrad Brenner, Kellner aus Damm, Königreich Bayern, wegen einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 13. Januar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren mit Schärfung. |
2) | Anton Herrmann, Tapezierer von Mainz, wegen einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 20. Januar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren mit Schärfung. |
3) | Anna Maria Heinz, Dienstmagd von Eich, wegen eines einfachen Diebstahls, vier kleiner Diebstähle und Bruchs der Polizeiaufsicht durch Urtheil vom 10. Februar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren mit Schärfung. |
4) | Friedrich Hornung, Maurer von Ramsen, Königreich Bayern, wegen einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 17. Februar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre mit Schärfung. |
5) | Carl Hangen, Taglöhner von Sprendlingen, wegen schwerer und geringer Körperverletzung, durch Urtheil vom 17. Februar 1860 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren mit Schärfung. |
6) | Jacob Scheidemantel, Cigarrenmacher von Schweinfurt, Königreich Bayern, wegen einfachen Diebstahls und Bruchs der Polizeiaufsicht, durch Urtheil vom 24. Februar 1860 in eine Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach erstandener Strafe. |
7) | Franz Aquilin Büchel, Conditor von Würzburg, Königreich Bayern, wegen kleinen Betrugs, durch Urtheil vom 13. April 1860 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre mit Schärfung, darin inbegriffen die durch Urtheil Großherzoglichen Landgerichts Offenbach vom 21. Januar 1860 gegen denselben ausgesprochene Correctionshausstrafe von 5 Monaten. |
8) | Peter Wenzel, Flößer von Kastel, wegen Gehülfenschaft bei einem fortgesetzten einfachen Diebstahle, durch Urtheil vom 30. Mai 1860 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre. |