Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/062

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
<<<Vorherige Seite
[061]
Nächste Seite>>>
[063]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 11.


      Für Gemeinden, in welchen die Anzahl der zum Schlachten kommenden Thiere eine sehr große ist, und insbesondere für solche Gemeinden, in denen öffentliche Schlachthäuser sich befinden, kann das Ministerium des Innern und der Justiz statt der obigen Taxen geringere vorschreiben; außerdem können in solchen Städten mit Genehmigung des Ministeriums des Innern und der Justiz den Fleischbeschauern statt der Gebühren feste Bezüge aus der Gemeindekasse bewilligt und die zu erhebenden Gebühren zur Gemeindekasse gezogen werden.
      Bezüglich der Weggebühren der Thierärzte sind für jede Gemeinde nach Lage der Verhältnisse entsprechende Normen zu vereinbaren. Findet eine Vereinbarung nicht statt, so ist der Kreisveterinärarzt gegen Vergütung seiner Taggelder zuzuziehen.
      Darmstadt, den 10. April 1880.

In Allerhöchsten Aufträge:
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Schaum.
Persönliche Werkzeuge