Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/173

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
<<<Vorherige Seite
[172]
Nächste Seite>>>
[174]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen.


Nr. 22.


Formular 1, zu § 1, III. der Instruction vom 15. Juni 1880.

Kreisamt ......
Forstamt ......
Oberförsterei ......



Auszug aus dem Wirthschaftsplan
für die Waldungen der Gemeinde . . . . . . . auf das Jahr 18 ..
I. Holzertrag.
Bezeichnung
der
Ansätze.
Bau- und Nutzholz:
Brennholz:
Sorti-
ment.
Holzart.
Ver-
kaufs-
maß.
Zahl
der
Ver-
kaufs-
maße.
Holzart:
Schei-
ter.
Knüp-
pel.
Rei-
sig.
Stöcke.
Rmtr.
Rmtr.
Rmtr.
I. Es ist zur Fällung genehmigt:
      NB. Wenn eine außerordentliche Holz-
      fällung bewilligt ist, so muß die
      Angabe des Holzertrags in 2 Ab-
      schnitte zerfällt, nämlich:
I. Ordentliche Holzfällung
II. Außerordentliche Holzfällung
Die Summe beträgt
Festmeter


Bemerkungen:

(über den Betrieb der Holzhauereien, über die dem Geldanschlag zu Grund zu liegenden Preise, insofern sie von
dem Tarife abweichen, über den Holzverkauf u. s. f.; der Geldanschlag selbst erfolgt im Gemeindebudget.)
Persönliche Werkzeuge