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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/212

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Nr. 22.


            Es berechnet sich von vorstehend verzeichnetem Loosholze:
      1) der Geldanschlag:

für.. .. .. .. Raummeter.. .. .. ..Scheiter,derRaummeterzu.. .. .... .. ..
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.. .. .. ..
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Knüppel,
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Reisig
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der
Raummeter
".. .. .. .. .. ..
100 Wellen".. .. .. .. .. ..
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.. .. .. ..Stöcke,derRaummeter".. .. .. .. .. .. ..
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.. .. .. ..
"
.. .. .. ..
"
100 Wellen".. .. .. .. .. ..
zusammen auf

            2) der nach Maßgabe der auf der ersten Seite des Protocolls unter 2 enthaltenen Bestimmung von

den Loosholzempfängern zu leistende Zah-
Hauerlohn.
Setzerlohn.
Zusammen.
lung an:
für .. .. .. ..RaummeterScheiter
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.. .. .. ..
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Knüppel
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Reisig
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.. .. .. ..100 Wellen
"
"
.. .. .. ..RaummeterStöcke
Zusammen auf

      Der Gemeinde-Einnehmer der Gemeinde                                                                                     wird sonach
angewiesen, auf den Grund des Voranschlags für 18

      I. jenseits angegebene Naturalbeträge unter Rubrik 8 "Loosholz" in der Naturalien-Rechnung zu verausgaben ;
II. den Geldanschlag hierfür, in welchem der Hauer- und Setzerlohn enthalten ist, mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . unter Rubrik 5 "aus Waldungen" in der Geldrechnung in Einnahme und unter Rubrik 71 "Gemeindenutzungen der Ortsbürger" dem nach Abzug des Hauer- und Setzerlohns verbleibenden Betrag des Geldanschlags mit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Ausgabe zu verrechnen.

       .. .. .. .. .. .. .. .., am .. .. ten .. .. .. .. .. .. 18 .. ..

Großherzogliche Bürgermeisterei.

Anweis. Register 1
      Seite

Tage- und Kassebuch.
Art. Nr.

Unter Nr. .. .. .. der Controle eingetragen.
Der Controleur:
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