Kopie des alten Systems |
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/228
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Formular 18, zu § 15, III. der Instruction vom 15. Juni 1880.
derjenigen Steigerer, welche für b .. am .. ten ..... 18 .. .. im ......................... ersteigerte ............... die bedungene Zahlungsfrist .............. bis ........................... zu erhalten wünschen.
Die Zahlungsfähigkeit und die Richtigkeit der Namensbeischriften der Bürgen, sowie die eigenhändigen Namensbeischriften der miterschienenen . . . . . . Käufer bescheinigt der Ortsvorstand und bezeugt zugleich, daß den Bürgen der vorgedruckte Inhalt der von ihnen zu leistenden Bürgschaft vorgelesen worden ist.
........, den .. .. ten ..... 18 .. ..