Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/338
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Texterfassung: korrigiert | |
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In dem in Nr. 29 des Reg.-BI. von 1879 publicirten Abdruck des Gesetzes vom 14. Juni 1879, die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Staats betr., sind folgende Fehler zu berichtigen: | ||
1) Auf pag. 472 ist in der ersten Zeile des Art. 2 zu lesen: | ||
"Die von den Ständen für eine Finanzperiode bewilligten etc." | ||
2) Auf pag. 477 sind in Art. 21 Zeile 2 die Worte: | ||
"spätestens zu Beginn der zweitfolgenden Finanzperiode" | ||
an dieser Stelle zu streichen, dagegen dem Schlußworte des Artikels "Finanzperiode" einzufügen. |