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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/016

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Nr. 4.


und, soweit die Kosten durch die Desinfection von Ställen, Standorten oder beweglichen Gegenständen, oder durch Beseitigung der letzteren veranlaßt sind, dem Inhaber derselben zu. Die Kosten können von den genannten Verpflichteten im Verwaltungs-Zwangsverfahren beigetrieben werden.
      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
      Darmstadt, den 12. März 1881.
(L. S.)

LUDWIG.
v. Starck.



Bekanntmachung,
die Zutheilung der Gemeinde Stangenrod zu dem Standesamtsbezirke Grünberg betreffend.

      Nachdem die im Amtsgerichtsbezirke Grünberg gelegene Gemeinde Stangenrod, welche seither einen selbständigen Standesamtsbezirk gebildet hat, dem Standesamtsbezirke Grünberg zugetheilt worden ist, so wird dies hierdurch mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß jene Zutheilung vom 1. April l. Js. an in Wirksamkeit tritt.
      Darmstadt, am 26. Februar 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Finger.
v. Bechtold.
Persönliche Werkzeuge