Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/120

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Nr. 19.


§ 2.

      Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Regierungsblatt in Kraft.
      Unser Ministerium der Finanzen ist mit ihrem Vollzug beauftragt.
      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

      Darmstadt, den 27. August 1881.

      (L. S.)

LUDWIG.
Schleiermacher.
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