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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/123

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 21.
Darmstadt den 7. October 1881.


Inhalt:Bekanntmachung, die Eintheilung des Großherzogthums in Landwehr-Bezirke, sowie in Aushebungs- und Musterungs-Bezirke betreffend.



Bekanntmachung,
die Eintheilung des Großherzogthums in Landwehr-Bezirke, sowie in Aushebungs- und Musterungs-Bezirke betreffend.


      Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 12. Februar 1875 - Regierungsblatt Seite 101 - und vom 12. Mai 1875 - Regierungsblatt Seite 307, - sowie vom 4. Juni 1877 - Regierungsblatt Seite 277 - werden nachstehende weiteren Abänderungen der Landwehr-Bezirke und Aushebungs-Bezirke zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
      A. Folgende zum Kreise Erbach gehörige Gemeinden sind aus dem Bezirke der 1. Compagnie des 2. Bataillons (Erbach) des 3. Großherzoglich Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 117 ausgeschieden und dem Bezirke der 2. Compagnie desselben Bataillons zugetheilt worden:

Bockenrod, Eberbach, Frohnhofen, Groß-Gumpen, Kirch-Beerfurth, Klein-Gumpen, Nieder-Kainsbach, Ober-Gersprenz, Ober-Kainsbach, Ober-Kleingumpen, Pfaffen-Beerfurth, Reichelsheim, Unter-Gersprenz, Unter-Ostern.

      B. Folgende zum Kreise Heppenheim gehörige Gemeinden sind aus dem Bezirke der 3. Compagnie des 2. Bataillons (Erbach) des 3. Großherzoglich Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 117 ausgeschieden und dem Bezirke der 4. Compagnie desselben Bataillons zugetheilt worden:

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