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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/125
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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Regierungsblatt.
die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend.
Die im Abdruck nachstehenden, von dem Bundesrath des Deutschen Reiches unter´m 7. Juli d. J. beschlossenen und in Nr. 28 des Centralblattes für das Deutsche Reich veröffentlichten Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz, die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend, vom 1. Juli d. J. (Reichsgesetzblatt S. 185), werden hiermit zur Kenntniß gebracht.
Darmstadt, am 27. September 1881.
Schleiermacher.
Hörr.